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Allgemeine Verkaufsbedingungen

Die Verträge mit den Käufern werden ausschließlich von unseren allgemeinen Bedingungen bestimmt, unter ausdrücklichem Ausschluss deren eigenen allgemeinen Bedingungen.

Allgemeine Bemerkung: Mit der Anwendung dieser Bedingungen wird weder beabsichtigt, Abhängigkeiten zu schaffen, noch Ungleichgewichte jeglicher Art zu erzeugen.

Artikel 1. Angebot und Bestellung

1.1 Außer anders lautende Bestimmung in unseren besonderen Verkaufsbedingungen haben unsere Angebote eine Gültigkeitsdauer von 1 Monat. Die Kataloge und Werbeblätter stellen kein verbindliches und endgültiges Angebot dar; sie haben lediglich einen nicht vertraglichen Hinweiswert.

1.2 Die Firma DEMARET schließt durch und für ihre Verkäufe niemals einen Vertrag auf unbestimmte Zeit ab; mehrere Angebote oder Verkäufe der Firma DEMARET hintereinander begründen kein dauerhaftes Vertragsverhältnis.Außerdem gibt es nie eine spezifische und besondere Vereinbarung in dieser Hinsicht.

1.3 Die Bestellungen erfolgen vorzugsweise anhand unserer dazu bestimmten Formulare.

1.4 Außer den Bestellungen, denen ein schriftliches Angebot unsererseits vorhergegangen ist, verbindet uns somit keine andere Bestellung, die nicht ausreichend Klarheit und Genauigkeit vorweist.

Artikel 2. Preis und Zahlung

2.0 Jede Bestellung wird einzeln geprüft, und der aktuelle Preis wird angewendet. Die Firma DEMARET behält sich das Recht vor, die Preisliste entsprechend der Wertentwicklung der Inputs anzupassen, und zwar mindestens einmal jährlich.

2.1 Unsere Preise sind in Euro (€) ausgedrückt, ausschließlich MWS. Die MWS, die anderen Steuern, Lasten und Beiträge, die mit dem Verkauf verbunden sind, werden vom Käufer getragen.

2.2 Unsere Rechnungen sind – außer im Falle einer besonderen Vereinbarung – sofort an unserem Gesellschaftssitz zahlbar.

2.3 Jegliche Beschwerde bezüglich unsrer Rechnung muss uns innerhalb von höchstens 8 Kalendertagen ab Rechnungsversand schriftlich (Schreiben oder Fax) zugestellt werden.

2.4 Eine Rechnung, die am Fälligkeitsdatum unbezahlt ist, bewirkt von Rechtswegen und ohne Inverzugsetzung einen Verzugszins von 1% monatlich, und wird zudem von Rechtswegen und ohne Inverzugsetzung um eine pauschale Entschädigung von 10% des unbezahlten Betrags – mit einem Mindestbetrag von 50 € – als Schadensersatz.

2.5 Wenn eine Rechnung am Fälligkeitsdatum nicht beglichen worden ist, werden alle anderen Rechnungen, die an diesem Käufer gerichtet waren, einforderbar, und wir sind dazu berechtigt, alle späteren Lieferungen an den Käufer zu suspendieren.

2.6 Im Fall einer Doppelzahlung vereinbaren die Firma DEMARET und der Auftraggeber, dass der überschüssige Betrag mit den nächsten Rechnungen zwischen den Parteien verrechnet wird; gleiches gilt für Gutschriften.

Artikel 3. Modalitäten und Lieferfristen

3.1. Unsere Preise verstehen sich mit der Lieferung ab unseren Niederlassungen, außer im Falle anders lautender Bestimmungen in unseren besonderen Bedingungen. In der Regel kümmert sich der Käufer um die Organisation des Transportes mit dem Transportunternehmen seiner Wahl. Wenn wir uns ausnahmsweise um den Transport oder um dessen Organisation kümmern, werden die Transportkosten in diesem Fall immer vom Käufer getragen.

3.2. Der Käufer darf keine Teillieferungen verweigern.

3.3 Der Käufer trägt alle Risiken der Ware, sobald diese unsere Werkstätte verlässt, und besonders die Risiken, die mit dem Transport verbunden sind, mit Ausnahme der Transporte auf Landesebene oder die internationalen Transporte, die mit dem Material des Verkäufers ausgeführt werden. Unsere Gesellschaft haftet somit nicht für Ware, die durch die Hitze oder durch andere Umstände – so die Feuchtigkeit – während des (internationalen) Transportes beschädigt worden ist, da unsere Gesellschaft unter anderem keine Handhabe für die Einhaltung der geeigneten Temperaturen während der Transporte hat.

3.4 Wenn die Ware beim Käufer aus einem Grund, für den er verantwortlich ist, nicht geliefert werden kann, sind wir dazu berechtigt, Transport-, Aufbewahrungs- und Lagerkosten von ihm zu verlangen. Gemäß Artikel 7 sind wir dann ebenfalls dazu berechtigt, den Vertrag zu kündigen, und wir haften nicht für Ware, die aufgrund der Verspätung beschädigt worden sind.

3.5 Außer im Falle einer ausdrücklichen Zusage, die in unseren besonderen Bedingungen erteilt worden ist, sind die in unseren besonderen Bedingungen erwähnten Lieferfristen nicht verbindlich. Unsere Haftung kann somit nur nach erfolgter Inverzugsetzung im Falle einer bedeutenden und von uns verschuldeten Verspätung, angerufen werden. Als externer haftungsaufhebender Grund gilt der Umstand, dass der Hersteller die Zutaten – z.B. Rohstoffe oder Ver-packungsmaterial usw. – nicht fristgerecht erhalten hat.

Artikel 4. Konformität

Beim Empfang der Ware überprüft der Käufer, ob die Ware der Bestellung entspricht. Mögliche Bemerkungen vermerkt er auf die Unterlage, die die Ware begleitet. Spätestens zwei Kalendertage nach Empfang der Ware, gilt diese als vom Käufer genehmigt, außer im Falle einer genauen und detaillierten Beschwerde, die er uns vor Ablauf dieser Frist per Einschreiben zustellen würde, und unter der unerlässlichen Bedingung, dass Punkt 5.3. (siehe unten) genaustes eingehalten worden ist; dies wird ausschließlich dadurch, dass die Ware zu Lasten ausschließlich des Käufers zurückgesandt worden ist. Die Konformität deckt alle sichtbaren Mängel, das heißt alle Mängel die der Käufer bei der Lieferung oder innerhalb von 2 Kalendertagen nach einer genauen und gewissenhaften Kontrolle feststellen konnte. Wir bestimmen, ob die defekte oder nicht entsprechende Ware ersetzt oder zurückbezahlt wird, unter Ausschluss der Entscheidung, diese zu verkaufen, und unter Ausschluss eines Schadensersatzes.

Artikel 5. Garantie

5.1 Der Käufer hat die Gewissheit, dass die Ware unter strengster Einhaltung der nationalen Gesetzgebung des Verkäufers hergestellt, verpackt und vermarktet wurde.

5.2 Unsere Produkte werden zudem gemäß den Spezifizierungen angeboten. Diese Spezifizierungen sind Bestandteil des Verkaufsvertrags und können auf einfache Anfrage erhalten werden. Es gilt, dass die Etikettierungsangaben und Spezifizierungsangeben von Rechtswegen vom Vertragspartner an seine Käufer und Folgekonsumenten mitgeteilt werden.

5.3 Wir garantieren zudem die Qualität und die Frische unsere Ware während des angegebenen Verbrauchszeitraums unter der Bedingung, dass der Käufer sie in den geeigneten Umständen (an einem kühlen, trockenen und geruchsfreien Ort) und in ihrer Originalverpackung aufbewahrt hat (siehe dazu die genauere Etikettierung und/oder Spezifizierung). Die Haftung für Produkte, die mit oder ohne Verarbeitung ohne die dazu vorgesehene Verpackung und mit dem Etikett des Herstellers versehen weiterverkauft wurden, ist ausdrüc-klich ausgeschlossen. Der Käufer wird ebenfalls Sorge dafür tragen, seinen eigenen Kunden die Empfehlungen zur Lagerung mitzuteilen.

5.4 Um die Garantie beanspruchen zu können, muss der Käufer uns seine Beschwerde über unsichtbare Mängel per Einschreiben innerhalb von 5 Kalendertagen, nachdem er die Mängel festgestellt hat oder hätte feststellen müssen, zustellen.

5.5 Unsere Garantie beschränkt sich darauf, die defekte Ware zu ersetzen oder zurückzubezahlen – diese Wahl treffen wir – unter Ausschluss der Entscheidung, diese zu verkaufen, und unter Ausschluss eines Schadensersatzes.

5.6 Wir haften nicht für den Verzehr unserer Ware nach dem Frischedatum oder für den Fall, dass der Käufer die Ware nach Ablauf des Frischedatums vermarktet.

Artikel 6. Höhere Gewalt

Wird als höhere Gewalt betrachtet, die uns dazu berechtigt, die Ausführung unserer Verpflichtungen ohne Entschädigung zu suspendieren oder den Vertrag ohne Entschädigung zu kündigen : teilweise oder vollständiger Streik, Unruhen, Lock-out, Unwetter, Maschinenausfall, Brand, oder jeder andere von unserem Willen unabhängiger Grund, der die normale Ausführung unserer Verpflichtungen unmöglich macht oder bedeutend teuerer oder bedeutend schwieriger macht. Als externer haftungsaufhebender Grund gilt diesbezüglich unter anderem der Umstand, dass der Hersteller die Zutaten – z.B. Rohstoffe oder Verpackungsmaterial usw. – nicht fristgerecht erhalten hat.

Artikel 7. Verkaufskündigung

Wir sind dazu berechtigt, den Verkauf von Rechtswegen durch Zustellung unserer Absicht per Einschreiben zu kündigen, wenn der Käufer die Ausführung einer seiner vertraglichen Verpflichtungen grob vernachlässigt oder wenn sich herausstellt, dass er einer seiner wichtigsten Verpflichtungen nicht nachkommen wird oder wenn eine ernsthafte Gefahr besteht, dass er dieser nicht nachkommen wird, auch bevor diese Verpflichtung einforderbar ist. Im Falle der Kündigung hat der Käufer einen pauschal auf 10% des Verkaufspreises festgesetzten Schadensersatz mit einem Mindestbetrag von 50 € zu zahlen.

Artikel 8. Urheberrechte

Wir behalten unsere sämtlichen Urheberrechte auf die verkaufte Ware und auf deren Zubehör (Gestaltung, Verpackungen usw.).

Artikel 9. Vertragssprache

Französisch ist die im Rahmen der vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und der Gesellschaft gebrauchte Sprache.

Artikel 10. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Im Falle des Weiterverkaufs unbezahlter Ware tritt der Käufer ab sofort alle Forderungen, die aus deren Weiterverkauf herrühren, an die Schokoladenfabrik DEMARET ab.

Artikel 11.Anwendbares Recht und gerichtliche Zuständigkeit

Unsere Verträge unterliegen belgischem Recht, unabhängig von den Wohnort/Sitz des Mit-Auftragnehmer. Für jede Streitsache, die mittelbar oder unmittelbar mit unserem vertraglichen Verhältnis zum Käufer verbunden ist, sind ausschließlich die Gerichte von Verviers (Belgien) zuständig.

Artikel 12. Schutz der Privatsphäre

Ihre Bestellung wird gemäss unserer Politik zum Schutz von personenbezogenen Daten und unter beachtung der allgemeinen Datenschutzerklärung behandelt.